Kostenübernahme durch die Krankenversicherung
Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz und Systemische Therapie gehört meist nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung. Ausnahmen bilden einige gesetzliche Krankenkassen wie u.a. die Techniker Krankenkasse. Darüber hinaus erstatten einige private Krankenkassen, Beihilfestellen und Zusatzversicherungen die Kosten für Systemische Therapie und Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz. Bitte erkundige Dich vorab nach den individuellen Richtlinien Deiner Versicherung zur Kostenübernahme.
Therapiekosten, die Du selbst bezahlst, kannst Du steuerlich geltend machen. Sie werden als außergewöhnliche Belastung meist anerkannt (§ 13 Abs. 3 SGB V). Du bist nicht an Standard Therapieverfahren gebunden. Die Daten werden nicht an die KV übermittelt.
Informiere Dich bitte diesbezüglich vorab beim Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt.
Unser Kennenlernen
Bei Therapie, als auch bei Beratung geht es um die Verbindung und das Gefühl. Ich biete deswegen ein kostenfreies, unverbindliches Gespräch (ca. 20 Minuten) an.
Deine Investition in Dich
Einzelgespräch (60 Min) - 97 €
Einzelgespräche - (90 oder 2 x 45 Min) - 140 €
Einzelgespräche - (5 Std, individuelle Zeitvereinbarung) - 450 €
Soziales Honorar
Eingeschränkte finanzielle Möglichkeit?
Kein Problem. Lass uns darüber reden und gemeinsam über die Höhe des Honorars und die Nachweise entscheiden.
Absagen
Dringlicher Grund oder Erkrankung? Die Sitzung kann selbstverständlich nachgeholt werden.
Möchtest Du den Termin verschieben, sag mir bitte mindestens 48 Stunden vorher Bescheid. Hab Verständnis, dass ich ansonsten das Honorar berechnen muss.
Sollte ich krank sein oder kann die Sitzung aus unvorhersehbaren Gründen nicht einhalten können, ist der erste schnellstmöglich verfügbare Termin für Dich reserviert.
Zur Not gibt es ja zum Glück auch die Online-Lösung. Wir finden einen Weg!